Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Nur der Arbeitgeber hat Einfluss auf die Auswahl der Versicherungsgesellschaft.
Die sogenannte Portabilität ermöglicht dem Arbeitnehmer seine Betriebliche Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber zu portieren. Da es einen Rechtsanspruch auf die Betriebliche Altersvorsorge gibt, muss der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen.
Verbunden wird die Auszahlung an die Deutsche Rentenversicherung. So dass die Erwerbminderungsrente vom Rentenzahler geleistet wird.
Die betriebliche Altersvorsorge kann von beiden Parteien bezahlt werden.Mit dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers kann die betriebliche Altersvorsorge bezahlt werden.Diese Art der Finanzierung bringt Steuervorteile mit sich.
Bis zu 30% kann sich der Sparer als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsermessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei.
Zusätzliche steuerliche Vorteile, die variabel auf die jeweilige betriebliche Altersversorgung und den Zeitpunkt der Versorgungszusage zugeschnitten sind.
Sparer können sich bis zu 30% direkt auszahlen lassen.

Altersvorsorge

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